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Forschungszulage

Neuerungen in der Forschungszulage

Anfang Juni 2025 hat das Bundesfinanzministerium einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der Änderungen zur Forschungszulage ab Januar 2026 beinhaltet. Hier zeigen wir Ihnen auf, welche Änderungen das sind und welche Auswirkungen diese Änderungen auf Ihre Strategie bei der Antragstellung für die Forschungszulage haben kann. Mehr lesen...

Neues zur Forschungszulage

Lücken in der Projektförderung schließen 
Haben Sie ein laufendes, öffentlich gefördertes Projekt? Sind wirklich alle anfallenden Kosten durch die Projektförderung vollständig abgedeckt? Oft gibt es Vorarbeiten, zusätzliche notwendige Experimente oder Nebenschauplätze, die nicht im Rahmen der Förderung berücksichtigt werden. Genau hier bietet die Forschungszulage eine wertvolle Lösung: Sie können ein umfassenderes Projekt definieren und sich die bisher "ungeförderten" Zusatzaktivitäten finanzieren lassen. Wichtig dabei ist nur, dass bereits geförderte Ausgaben nicht doppelt geltend gemacht werden dürfen.
 
Gescheiterte Projekte fördern lassen
Mit der Forschungszulage verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Unternehmen zu Forschungsaktivitäten zu motivieren und gleichzeitig die damit verbundenen Risiken abzufedern. Ein zentrales Kriterium für die Förderung ist daher die Darstellung dieser Forschungsrisiken im Antrag – ohne Risiken gibt es keine Förderung. Doch entscheidend ist: Der Projekterfolg selbst spielt keine Rolle. Auch gescheiterte oder abgebrochene Projekte können über die Forschungszulage gefördert werden, denn hier hat sich das Forschungsrisiko realisiert. Dabei werden die bis zum Abbruch entstandenen Kosten gefördert, was Ihnen finanzielle Sicherheit auch bei riskanten Vorhaben bietet.

Wann ist ein Projekt förderfähig?
Gefördert werden Personalkosten, Forschungsunteraufträge und Abschreibungen von im Projekt eingesetzten Geräten (Anlagegüter). Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die Förderquote für KMU von 25% auf 35% erhöht, die Bemessungsgrenze liegt bei 10 Millionen Euro. Rein rechnerisch kommt man so auf eine maximale Fördersumme von 3,5 Mio. Euro pro Jahr. Gefördert werden können abgeschlossene, laufende oder geplante Projekte. Die Bescheinigung kann 4 Jahre rückwirkend und 3 Jahre in die Zukunft beantragt werden.
Die Definition eines förderfähigen Projekts steht bei uns immer ganz am Anfang der Beratung. Nur wenn wir alle Kriterien erfüllt sehen, stellen wir mit Ihnen den Antrag – damit Ihr Antrag auch Erfolg hat. Dabei sind folgende Forschungszulage-Kriterien wichtig:
  • Forschungsrisiko: Wie oben schon erwähnt, muss es ein Risiko des Scheiterns geben. Wirtschaftliche Gründe zählen nicht dazu.
  • Innovation: Es muss ein neues Produkt, ein neuer Prozess oder ein neuer Service angeboten werden. Dabei kann es sich sowohl um eine tatsächliche Neuheit handeln als auch um Innovationen, die für die antragstellende Firma neu sind.
  • Planbarkeit: Das Forschungsprojekt muss ein definiertes Ziel und einen logischen Ablauf haben.
  • Dokumentation: Für die Ermittlung der Personalkosten und den Nachweis der Personalaufwände, die im Projekt stecken, verlangt der Gesetzgeber eine Dokumentation der projektbezogenen Arbeitszeit. Außerdem muss die Durchführung des Projekts dokumentiert sein.
Sie haben noch Fragen oder keine Zeit, sich selbst um die Antragstellung zu kümmern? Melden Sie sich einfach bei uns, wir unterstützen Sie schnell und unkompliziert.

Förderprogramme für klinische Studien

Klinische Studien - sowohl für Medikamente als auch für Medizinprodukte - sind kostenintensiv. Das macht entsprechende Fördermöglichkeiten umso interessanter. Leider bietet die nationale Förderlandschaft nicht viele Optionen, solch große Summen abzudecken, aber jeder Zuschuss kann helfen. Wir stellen Ihnen einige Möglichkeiten vor, die sich - mit Ausnahme der steuerlichen Forschungszulage - vor allem auf KMU fokussieren: Mehr lesen...

Neuerungen bei der steuerlichen Forschungszulage

Die steuerliche Forschungszulage ist nach wie vor eine sehr gute Möglichkeit zur Förderung der F&E-Kosten, die mit den aktuellen Neuerungen für kleine und mittlere Unternehmen sogar noch attraktiver wird: Mehr lesen...

Neues zur Forschungszulage

Die Überarbeitung des bereits gut bekannten und von Unternehmen in Anspruch genommenen Forschungszulagengesetzes gehörte zu einer der in Meseberg vorgestellten Steuererleichterungen des Wachstumschancengesetztes. Die Guten Neuigkeiten: Mehr lesen...

Steuerliche Forschungszulage jetzt sichern

Frau Dr. Viola Bronsema, Geschäftsführerin des BIO Deutschland e. V., sagte vor dem Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags im April 2023, dass in Deutschland bislang nur wenige Unternehmen der Biotechnologie-Industrie das Förderinstrument „Forschungszulage“ genutzt haben. Das wollen wir ändern, denn sie ist es wert, detaillierter betrachtet zu werden: Mehr lesen...

Steuerliche Forschungszulage - Aus der Praxis

Die FZ ist eine Steuerrückerstattung. Sie können diese Förderung aber auch erhalten, wenn Sie zu wenige oder keine Steuern zahlen. Dann wird Ihnen einfach der Differenzbetrag oder der vollständige Betrag ausgezahlt. Das macht diese Förderung auch für Unternehmen in der Verlustphase wie z. B. Start-ups interessant. Mehr lesen...

Forschungszulage

In diesem Programm werden Forschungs- und Innovationsvorhaben gefördert, die bereits begonnen haben. Löhne und Gehälter für entsprechende Projekte sowie Kosten für Aufträge können gefördert werden.
Damit Ihre Forschung auch als Forschung anerkannt wird, muss die Beschreibung nach den Kriterien des Frascati-Katalogs formuliert werden.
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