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Successful Grant Applications for LifeScience Projects

Die Forschungszulage als steuerliche Forschungsförderung

Seit Anfang 2020 gibt es für Unternehmen die Möglichkeit, eine Forschungszulage für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (F&E) zu beantragen. Unternehmen können für ihre Forschung eine 25%ige Forschungszulage für die in F&E entstandenen Personalkosten beantragen. Für KMU beträgt die Förderquote sogar 35%. Ebenso können Forschungsaufträge an Dritte und mittlerweile auch für das Projekt angeschaffte Geräte bezuschusst werden. Außerdem gibt es eine Gemeinkostenpauschale in Höhe von 20%. Die maximale steuerliche Rückerstattung beträgt 4.2 Mio. € pro Jahr.

Sie möchten die Forschungszulage erhalten? Mit eine 98%igen Erfolgsquote sind wir der richtige Partner für Ihren Antrag.

Unsere Kernkompetenzen für Ihre Forschungszulage sind:

  • Einschätzung von F&E Vorhaben,
  • Erstellen der Projektbeschreibung,
  • Planung und Kalkulation der förderbaren Projektkosten,
  • Dokumentation der F&E Kosten
  • Umfassender Service bei der Bearbeitung von Nachforderungen, Widersprüchen und Neueinreichungen.
Sie benötigen Hilfe bei der Beantragung der steuerlichen Forschungszulage? Sie können uns gerne anrufen (+49 30 7720 5920) oder eine Email schreiben.

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