Successful Grant Applications for LifeScience Projects
Die Forschungszulage als steuerliche Forschungsförderung
Seit Anfang 2020 gibt es für Unternehmen die Möglichkeit, eine Forschungszulage für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (F&E) zu beantragen. Unternehmen können für ihre Forschung eine 25%ige Forschungszulage für die in F&E entstandenen Personalkosten beantragen. Für KMU beträgt die Förderquote sogar 35%. Ebenso können Forschungsaufträge an Dritte und mittlerweile auch für das Projekt angeschaffte Geräte bezuschusst werden. Außerdem gibt es eine Gemeinkostenpauschale in Höhe von 20%. Die maximale steuerliche Rückerstattung beträgt 4.2 Mio. € pro Jahr.
Sie möchten die Forschungszulage erhalten? Mit eine 98%igen Erfolgsquote sind wir der richtige Partner für Ihren Antrag.
Unsere Kernkompetenzen für Ihre Forschungszulage sind:
- Einschätzung von F&E Vorhaben,
- Erstellen der Projektbeschreibung,
- Planung und Kalkulation der förderbaren Projektkosten,
- Dokumentation der F&E Kosten
- Umfassender Service bei der Bearbeitung von Nachforderungen, Widersprüchen und Neueinreichungen.
