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Neues zur Forschungszulage

Es gibt zwei interessante Einsatzmöglichkeiten für die Forschungszulage: Erstens, als ideale Ergänzung zu anderen öffentlichen Förderprogrammen, um Ihre Forschungsprojekte noch umfassender zu fördern. Zweitens, als wertvolle finanzielle Absicherung für den Fall, dass ein Projekt scheitert – damit Sie selbst bei Risiken handlungsfähig bleiben und Ihre Innovationskraft langfristig sichern.
Lücken in der Projektförderung schließen 
Haben Sie ein laufendes, öffentlich gefördertes Projekt? Sind wirklich alle anfallenden Kosten durch die Projektförderung vollständig abgedeckt? Oft gibt es Vorarbeiten, zusätzliche notwendige Experimente oder Nebenschauplätze, die nicht im Rahmen der Förderung berücksichtigt werden. Genau hier bietet die Forschungszulage eine wertvolle Lösung: Sie können ein umfassenderes Projekt definieren und sich die bisher "ungeförderten" Zusatzaktivitäten finanzieren lassen. Wichtig dabei ist nur, dass bereits geförderte Ausgaben nicht doppelt geltend gemacht werden dürfen.
 
Gescheiterte Projekte fördern lassen
Mit der Forschungszulage verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Unternehmen zu Forschungsaktivitäten zu motivieren und gleichzeitig die damit verbundenen Risiken abzufedern. Ein zentrales Kriterium für die Förderung ist daher die Darstellung dieser Forschungsrisiken im Antrag – ohne Risiken gibt es keine Förderung. Doch entscheidend ist: Der Projekterfolg selbst spielt keine Rolle. Auch gescheiterte oder abgebrochene Projekte können über die Forschungszulage gefördert werden, denn hier hat sich das Forschungsrisiko realisiert. Dabei werden die bis zum Abbruch entstandenen Kosten gefördert, was Ihnen finanzielle Sicherheit auch bei riskanten Vorhaben bietet.

Wann ist ein Projekt förderfähig?
Gefördert werden Personalkosten, Forschungsunteraufträge und Abschreibungen von im Projekt eingesetzten Geräten (Anlagegüter). Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die Förderquote für KMU von 25% auf 35% erhöht, die Bemessungsgrenze liegt bei 10 Millionen Euro. Rein rechnerisch kommt man so auf eine maximale Fördersumme von 3,5 Mio. Euro pro Jahr. Gefördert werden können abgeschlossene, laufende oder geplante Projekte. Die Bescheinigung kann 4 Jahre rückwirkend und 3 Jahre in die Zukunft beantragt werden.
Die Definition eines förderfähigen Projekts steht bei uns immer ganz am Anfang der Beratung. Nur wenn wir alle Kriterien erfüllt sehen, stellen wir mit Ihnen den Antrag – damit Ihr Antrag auch Erfolg hat. Dabei sind folgende Forschungszulage-Kriterien wichtig:
  • Forschungsrisiko: Wie oben schon erwähnt, muss es ein Risiko des Scheiterns geben. Wirtschaftliche Gründe zählen nicht dazu.
  • Innovation: Es muss ein neues Produkt, ein neuer Prozess oder ein neuer Service angeboten werden. Dabei kann es sich sowohl um eine tatsächliche Neuheit handeln als auch um Innovationen, die für die antragstellende Firma neu sind.
  • Planbarkeit: Das Forschungsprojekt muss ein definiertes Ziel und einen logischen Ablauf haben.
  • Dokumentation: Für die Ermittlung der Personalkosten und den Nachweis der Personalaufwände, die im Projekt stecken, verlangt der Gesetzgeber eine Dokumentation der projektbezogenen Arbeitszeit. Außerdem muss die Durchführung des Projekts dokumentiert sein.
Sie haben noch Fragen oder keine Zeit, sich selbst um die Antragstellung zu kümmern? Melden Sie sich einfach bei uns, wir unterstützen Sie schnell und unkompliziert.